Das Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen das Vorhaben ab. Die Stadtautobahn von Neukölln nach Treptow kann gebaut werden.

Die Berliner Stadtautobahn 100 von Neukölln nach Treptow kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch mehrere Klagen gegen das umstrittene Vorhaben ab. Allerdings gaben die Bundesrichter dem Berliner Senat kleinere Nachbesserungen am Lärmschutz auf.

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor rund zwei Wochen hatten die Kläger einen Teilerfolg errungen. Nach Kritik des Gerichts am geplanten Abriss zweier Häuser lenkte der Berliner Senat ein. Die Häuser in der Treptower Beermannstraße 16 und 18 bleiben jetzt stehen.