Am Nachmittag wird der Zweite Senat sich zu einer außerordentlichen Beratung treffen. Morgen soll bekannt gegeben werden, wie es weitergeht.

Berlin/Karlsruhe. Noch am Montag will das Bundesverfassungsgericht über den neuen Eilantrag des CSU-Politikers gegen den Euro-Rettungskurs beraten. Laut einer Sprecherin werde der Zweite Senat in wenigen Stunden zu einer außerordentlichen Beratung zusammentreten. Am Dienstagvormittag wolle das Gericht bekanntgeben, "wie es weitergeht."

Gauweiler hatte den Antrag gestellt, den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen von Krisenstaaten rückgängig gemacht habe. Gegebenenfalls solle das Gericht die für Mittwoch geplante Verkündung der Entscheidung zum Rettungsschirm verschieben, fordert der CSU-Politiker.

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Vor der auch im Ausland mit Spannung erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ESM machen die Euro-Skeptiker noch einmal mobil. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt begrüßte den Eilantrag seines Parteifreundes gegen unbegrenzte Anleihenkäufe der EZB. Ein Rechtsexperte des Bundestages warnte in einem Gutachten davor, dass der ESM das Budgetrecht des Parlaments verletze.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Mittwoch, ob Deutschland dem Euro-Rettungsschirm ESM beitreten darf. Gauweiler hatte bereits gegen den ESM geklagt. Aus seiner Sicht hat sich mit dem Beschluss der EZB, unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenländern anzukaufen, die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundlegend geändert. Das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt sei völlig unkalkulierbar und unverantwortbar geworden.

Dobrindt sagte zu Gauweilers Vorstoß: „Ich habe große Sympathie dafür.“ In der „Augsburger Allgemeinen“ (Montag) bekräftigte er zugleich seine Kritik an den EZB-Plänen und nannte diese erneut „falsch und brandgefährlich“. Der Vorsitzende der konkurrierenden Freien Wähler, Hubert Aiwanger, höhnte: „Dobrindt hat dem ESM im Bundestag persönlich zugestimmt und jetzt begrüßt er Gauweilers Eilantrag gegen den ESM.“

Ein Experte des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verwies in einem neuen Gutachten darauf, dass „eine unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten das Budgetrecht des Parlaments verletze. „Auch die Notrettung anderer Euro-Staaten rechtfertigt es (...) nicht, die durch Wahl bewirkte Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren“, heißt es in dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuvor die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Montag) berichtet hat.

Das Gutachten hatte die Linkspartei in Auftrag gegeben, die neben anderen in Karlsruhe geklagt hatte. Parteichef Bernd Riexinger zeigte sich zuversichtlich, dass seine Partei dort einen Teilerfolg erzielen werde. „Die Richter müssen im Mindestfall ein knallhartes Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen einfordern“, sagte er „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Bereits in einem früheren Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wird darauf verwiesen, dass Deutschland sich mit dem von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung sei nicht möglich. (dpa)