Immer mehr Vorteile von Ehe-Paaren sollen elf Jahre nach Einführung der Homo-Ehe auch für Lebenspartnerschaften gelten. Die Bundesjustizministerin verschickte dazu einen Gesetzentwurf. Die großen Baustellen bei der Gleichstellung bleiben trotzdem.

Berlin. Homosexuelle Paare können auf weitere Vorteile in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hoffen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verschickte einen Gesetzentwurf zur Abstimmung an die anderen Ministerien, in dem die Homo-Ehe in zahlreichen Gesetzen der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt wird. Der Entwurf sei eine „notwendige Konsequenz aus der Schaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaft“, erklärte die Ministerin am Mittwoch in Berlin.

„Wir wollen damit eingetragene Lebenspartnerschaften mitten in der Realität, auch in der Gesetzgebung ankommen lassen“, erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger. Betroffen sind insgesamt 40 Einzelgesetze im Zivil- und Strafrecht. Überall, wo Eheleute ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt werden, sollen nun die Worte „oder Lebenspartner“ ergänzt werden. Als Beispiele nannte die Ministerin Änderungen im Schenkungs-, Namens- und Mietrecht.

Die in der Bundesregierung umstrittene Gleichstellung der Homo-Ehe beim Ehegatten-Splitting, über die in der Bundesregierung derzeit gestritten wird, ist davon nicht betroffen. Die FDP will Lebenspartner bei dem Steuervorteil gleichstellen. Die Unionsmitglieder in der Bundesregierung lehnen es mehrheitlich ab und wollen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu abwarten. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, ihre Partei wolle lieber nicht vom Bundesverfassungsgericht getrieben werden. Das Thema werde in der Koalition weiter erörtert.

Grüne und Linkspartei drängten die Bundesregierung, homosexuelle Paare auch beim Ehegatten-Splitting und im Adoptionsrecht gleichzustellen. Der aktuelle Gesetzentwurf zu den Änderungen sei „eine Fleißarbeit ohne gesellschaftspolitischen Anspruch“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck. Barbara Höll von der Linkspartei sagte, wenn die großen Diskriminierungen nicht beendet würden, sei das Gesetz nur ein „feiges Feigenblatt“.

„Die Ehe zweiter Klasse ist einfach nicht mehr zeitgemäß“, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christiane Lüders. Sie begrüßte den Gesetzentwurf, forderte aber auch Änderungen im Steuer- und Adoptionsrecht.

Homosexuelle Paare können seit 1. August 2001 vor dem Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Ihnen stehen damit viele Rechte und Pflichten von Ehepartnern zu, etwa bei Erbangelegenheiten oder in puncto Unterhaltszahlungen. In vielen Gesetzen und Verordnungen sind sie aber nach wie vor schlechter gestellt als Eheleute. (epd)