Immer wieder werden Triebtäter aus der Haft entlassen, obwohl viele Experten warnen und Rückfälle wahrscheinlich sind. Oft scheitert eine Sicherheitsverwahrung an Formalien.

November 1998: Paradefall ist Ronny Rieken (40), der in Oldenburg wegen zweifachen Kindermordes zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit zur vorzeitigen Entlassung verurteilt wird. Rieken war bereits 1989 wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, kam wegen "guter Prognose" aber vorzeitig auf freien Fuß.

Februar 2006: Jens A. (40) hatte 1994 einen achtjährigen Jungen aus Berlin vergewaltigt, sein Freund erwürgte das Kind. Kurz nach seiner Haftentlassung missbrauchte Jens A. zwei Jungen. Diesmal wurde er zu elf Jahren Gefängnis und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Oktober 2008: Ein als gefährlich eingestufter Straftäter (61), der seine Stieftochter missbraucht hatte, kommt in Lübeck nach fünf Jahren auf freien Fuß. Der Bundesgerichtshof hob den Beschluss einer Sicherheitsverwahrung aus formalen Gründen wieder auf.

Januar 2009: Reinhold F. (51) wird wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in Hamburg zwar zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, aber für sechs Monate von der Haft verschont.

April 2009: Der wegen brutaler Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilte Alexander J. kehrt in seinen Heimatort bei Hanau zurück. Der Bundesgerichtshof schloss Sicherheitsverwahrung aus, obwohl er als "gefährlich" gilt.

Mai 2009: Ein 38-jähriger Sexualstraftäter, der nach neuneinhalb Jahren Haft freigelassen wurde, kehrte auf eigenen Wunsch in die JVA Gelsenkirchen zurück und wird dort therapeutisch behandelt.