Der Ex-Regierungschef Stefan Mappus ist wegen der Verstaatlichung der EnBW ins Visier der Justiz geraten. Schlimmstenfalls droht ihm Gefängnis.

Stuttgart. Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) muss wegen des umstrittenen EnBW-Deals nun auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete nach langem Zögern ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue ein. Die Ermittler durchsuchten am Mittwoch Wohnungen und Büros des ehemaligen Regierungschefs unter anderem in Pforzheim und Stuttgart.

Mappus soll Ende 2010 den Kauf von 45 Prozent des Karlsruher Energieversorgers EnBW für 4,7 Milliarden Euro nicht ausreichend vorbereitet und dadurch zu viel bezahlt haben. Dem Land könnte ein hoher finanzieller Schaden entstanden sein, erklärte die Anklagebehörde.

Auch gegen Mappus’ damaligen Berater Dirk Notheis, Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley, wird wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt. Bei dem alten Freund von Mappus aus Zeiten der Jungen Union wurden Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht, darunter am Sitz der Bank in Frankfurt am Main.

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Mappus hatte den Rückkauf der Aktien von dem französischen Energiekonzern Electricité de France (EDF) quasi im Alleingang innerhalb weniger Tage am Parlament vorbei durchgezogen. Der Staatsgerichtshof hatte dieses Vorgehen bereits als verfassungswidrig eingestuft. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags versucht seit Anfang des Jahres Licht in die Affäre zu bringen. Grüne und SPD werfen Mappus vor, er habe mit dem Geschäft um jeden Preis wenige Monate vor der Landtagswahl einen Coup landen wollen.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Ermittlungen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten des Landesrechnungshofs. Daraus ergäben sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Untreue. Die Prüfer hatten Ende Juni das Gebaren von Mappus beim Abschluss des EnBW-Deals scharf gerügt. Sie hielten ihm große Versäumnisse bei der geheimen Anbahnung des Milliardengeschäfts vor: Das Verfahren habe „in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen“. Mappus habe ohne Not aufs Tempo gedrückt und somit eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung verhindert.

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Die Anklagebehörde erklärte nun, es habe offenbar keine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung gegeben. In Sachen Kaufpreis zitiert die Staatsanwaltschaft aus dem Bericht des Rechnungshofs, wonach keine nachvollziehbaren Gründe vorhanden gewesen seien, warum der Vertrag nicht zu einem Kaufpreis von 39,90 Euro pro Aktie abgeschlossen wurde. Diese Untergrenze hatte die EDF gezogen. „Die Aufrundung um 10 Cent pro Aktie auf 40 Euro ließ die Kaufpreissumme um insgesamt 11,2 Millionen Euro ansteigen, wodurch in dieser Höhe ein Nachteil für das Vermögen des Landes eingetreten sein könnte“, erklären die Ermittler.

Zudem habe Mappus die Erhöhung des Kaufpreises auf 41,50 Euro pro Aktie zur Kompensation der Dividende für das Jahr 2010 ohne weitere Verhandlungen akzeptiert – dadurch habe sich die Summe um weitere 170 Millionen Euro erhöht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem CDU-Mann außerdem vor, Morgan Stanley freihändig mit den Vertragsverhandlungen beauftragt zu haben, „ohne dass das zu zahlende Honorar vereinbart worden war“. Mappus habe anschließend die Honorarvorstellungen der Bank ohne weiteres akzeptiert. Auch hier könnte dem Land ein finanzieller Schaden entstanden sein.

Nach einem Gutachten im Auftrag der grün-roten Landesregierung hat Mappus damals sogar mindestens 840 Millionen Euro zu viel für die EnBW-Aktien bezahlt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton bewertet es nach Zeitungsberichten als „nicht gerechtfertigt“, dass Mappus eine Übernahmeprämie von 18,6 Prozent auf den Aktienkurs akzeptierte, da das Land keine Kontrolle über die EnBW erhalten habe. Zweiter großer Anteilseigner an der EnBW ist der oberschwäbische Kommunalverband OEW.

Grün-Rot klagt vor dem Schiedsgericht der internationalen Handelskammer wegen des aus seiner Sicht überhöhten Kaufpreises. Die Investmentbank Morgan Stanley hatte damals den Kaufpreis als angemessen gewertet. Kritik an ihrer Arbeit hatte die Investmentbank unlängst zurückgewiesen.

( dpa/abendblatt.de )