Niederlage für die Anrainer des Flughafens Schönefeld in Berlin: Der Airport darf in der Nacht in sogenannten Randzeiten angeflogen werden.

Berlin. Die Anrainer des künftigen Hauptstadtflughafens in Berlin-Schönefeld haben verloren - vor Gericht. Der Airport kann ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag grünes Licht für nächtliche Flüge in den sogenannten Randzeiten gegeben. Damit blieben die Klagen von Anwohnern und umliegenden Gemeinden ohne Erfolg.

Die Richter erklärten damit den Planergänzungsbeschluss für zulässig. Er weise keine Fehler auf. Details lägen damit im Ermessen der Behörde, dem brandenburgischen Verkehrsministerium. Nach dessen Planung sind in den Zeiten zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie von 5 bis 6 Uhr eingeschränkt Flüge möglich.

Basis dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006. Damals hatten die Richter den Bau des Airports genehmigt, einen 24-Stunden-Betrieb jedoch untersagt. Auf Grundlage des Urteils besserten die Behörden in Brandenburg die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) nach. Dieser soll am 3. Juni 2012 eröffnet werden.