Berlin. Durch einen stärkeren Einsatz von Familienhebammen und mehr Kontrollen soll der Kinderschutz in Deutschland verbessert werden. Nach langer Debatte verabschiedete das Kabinett gestern den Entwurf für ein neues Bundeskinderschutzgesetz.

Danach sollen unter anderem hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe künftig generell ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, in dem auch Verurteilungen wegen Sexualstraftaten erfasst sind. Für ehrenamtliche Mitarbeiter wird dies jeweils mit den Trägern vereinbart, je nach der Intensität der Kontakte zu Kindern und Jugendlichen.