Justizministerin begrüßt das gespaltene Urteil der Experten zu Gentests an Embryonen

Leipzig. Kaum ein Thema entzweit Wissenschaft und Politik derzeit so stark wie die Präimplantationsdiagnostik (PID) - das umstrittene Verfahren, mit dem im Reagenzglas erzeugte Embryonen schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche Schäden untersucht werden. Von dieser Zerstrittenheit zeugt einmal mehr das gespaltene Votum des Deutschen Ethikrates.

13 der 26 Mitglieder erklärten, die PID sei unter Einschränkungen ethisch gerechtfertigt. Elf Mitglieder befürworteten hingegen ein Verbot der PID. Es gab zudem eine Enthaltung und ein Sondervotum. Die Befürworter argumentieren, mit der Methode könne Paaren geholfen werden, "die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben". Außerdem würden Schwangerschaftsabbrüche vermieden. Für die Gegner dürfe menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften nicht verworfen werden. Der Ethikrat ist ein Expertengremium, das Bundestag und Bundesregierung bei Fragen von Leben und Tod fachliche Empfehlungen geben soll.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das gespaltene Votum als Bereicherung der Debatte bezeichnet. Es zeige, "dass der Bundestag eine offene Diskussion ohne Fraktionszwang führen muss". Am 17. März berät der Bundestag über verschiedene Gesetzentwürfe.

Die Deutsche Bischofskonferenz bedauert das Votum des Ethikrates. Das Urteil sei kein Zeichen für einen starken Lebensschutz, erklärte der Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Die Selektion von künstlich erzeugten Embryonen sei ein "Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz".