Berlin. Zur Eindämmung der Hartz-IV-Klagewelle hat das größte deutsche Sozialgericht in Berlin die Wiedereinführung der gestrichenen Gerichtsgebühren für Jobcenter gefordert. Dieser Schritt könne einen wirkungsvollen Anreiz zur außergerichtlichen Streitbeilegung schaffen, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma.

"Es verwundert, dass sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht mehr an den Kosten beteiligen muss", fügte die Juristin zur Begründung hinzu. Bis Mitte 2006 mussten Jobcenter wie andere Behörden pauschal 150 Euro Gebühren für jedes Sozialgerichtsverfahren bezahlen, an dem sie beteiligt waren.

Seit Start der Reform vor sechs Jahren gingen am Berliner Sozialgericht 117 000 Hartz-IV-Klagen ein. Allein 2010 seien rund 32 000 neue Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide eingereicht worden. Damit sei nach sechs Jahren Hartz IV "der Ausnahmezustand zur Regel geworden".