Diese Änderungen kommen 2011 auf die Deutschen zu

Hamburg. Die Bundesbürger werden die Sparpolitik der Bundesregierung mit der neuen Schuldenbremse im Grundgesetz zu spüren bekommen. Zum Jahreswechsel verteuern sich Strom und Flugreisen, ebenso die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung. Das Jahr 2011 bringt noch viele andere Änderungen. Das Hamburger Abendblatt hat die wichtigsten Änderungen für 2011 in einer zweiteiligen Serie zusammengefasst:

Gesetzliche Krankenversicherung: Der Beitragssatz steigt für die 50 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Anstieg belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten zusätzlich. Die Beitragslast ist aber ungleich verteilt: 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen entfallen auf Arbeitnehmer und Rentner; für die Arbeitgeber sind es 7,3 Prozent. Für sie wird der Satz bei diesem Stand eingefroren. Bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro brutto verteuert sich die GKV mit der Erhöhung um 7,50 Euro monatlich.

Krankenversicherung für Studenten: Für Studenten steigt der Beitrag zur Krankenkasse in zwei Schritten um rund 21 Prozent: am 1. Januar werden mit 55,55 Euro 2,15 Euro mehr fällig, zum Sommersemester 2011 springt der Beitrag auf 64,77 Euro.

Kostenerstattung beim Arzt: Gesetzlich versicherte Patienten können die Rechnungen beim Arzt selbst bezahlen und sich dann von ihrer Kasse erstatten lassen. Allerdings kann es sein, dass die Kasse nur einen Teil erstattet. Diese Form der Kostenerstattung kann man künftig für drei Monate wählen. Verbraucherschützer warnen, dass Patienten auf Kosten sitzen bleiben können.

Wechsel in die private Krankenversicherung: Für Besserverdiener wird der Wechsel in eine Privatkasse erleichtert. Wer brutto über der Versicherungspflichtgrenze von 4125 Euro verdient, kann nach einem Jahr von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste man drei Jahre warten. Der Verband der gesetzlichen Ersatzkassen (Vdek) warnt: Die Prämien in der privaten Krankenversicherung würden im Alter stark steigen. Es gebe keine kostenfreie Familienmitversicherung.

Hartz IV: Der Regelsatz im Arbeitslosengeld II steigt von monatlich 359 auf 364 Euro. Derzeit wird das neue Hartz-Paket allerdings noch zwischen der schwarz-gelben Bundesregierung sowie SPD und Grünen beraten. Im Bundesrat hatte die Opposition die Neuregelungen abgelehnt. Die Übergangszahlungen vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II entfallen ersatzlos. Der Bund bezahlt für Langzeitarbeitslose auch keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wird gestrichen. Für Ein-Personen-Haushalte gab es bislang 24 Euro im Monat, für Fünf-Personen-Haushalte 49 Euro.

Elterngeld: Von 2011 an werden nur 65 statt 67 Prozent als Berechnungsgrundlage genommen, wenn das Nettoeinkommen bei mehr als 1200 Euro im Monat liegt. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II soll das Elterngeld von 300 Euro monatlich ganz entfallen, ebenso für Top-Verdiener, die die "Reichensteuer" zahlen.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei 2500 Euro Monatseinkommen muss der Beschäftigte 2,50 Euro mehr bezahlen, seine Firma ebenfalls.

Beitragsbemessungsgrenzen: In der Krankenversicherung sinkt sie von 3750 auf 3712,50 Euro. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nur bis zu dieser Höhe Kassenbeiträge entrichten muss. So werden Einkommen in diesem Bereich geringfügig entlastet. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nach Ost und West unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen bleibt sie unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen. Im Osten steigt sie von 4650 auf 4800 Euro. Für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern mit einem Verdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich um bis zu 17 Euro im Monat teurer.

Morgen lesen Sie Teil 2