Berlin. Als Ministerin Kristina Schröder in Berlin gestern ihren neuen Anlauf für ein Kinderschutzgesetz vorstellte, war immer wieder von der Familien-Hebamme die Rede. Geht es nach der CDU-Politikerin, ist sie die zentrale Figur beim Schutz vor Missbrauch und Vernachlässigung. Die Situation für Kleinkinder aus "Problemfamilien" soll durch den Einsatz dieser Familien-Hebammen verbessert werden. Für diese Zusatzqualifikation will das Familienministerium 30 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Das Gesetz regelt zudem die Zusammenarbeit von Ärzten, Psychologen, Hebammen, Jugendämtern und Familiengerichten im Konfliktfall.

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen künftig Mindeststandards zum Kinderschutz erfüllen. Für hauptamtliche Mitarbeiter in solchen Institutionen will die Ministerin die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zur Pflicht machen. Ein erster Gesetzentwurf, den ihre Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) noch zu Ende der Amtszeit der Großen Koalition vorgelegt hatte, war von Experten bei einer Bundestagsanhörung zerrissen worden. Schröders Gesetzentwurf soll jetzt mit den anderen Bundesministerien abgestimmt werden. 2009 wurden in Deutschland Misshandlungen an 4000 Kindern gemeldet.