CDU-Generalsekretär Gröhe stellt sich gegen die Justizministerin und will am Prinzip der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten.

Berlin. Der Koalitionsstreit um die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter spitzt sich zu. Kurz vor dem für heute angesetzten Krisengipfel im Bundesjustizministerium spricht sich CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe mit Nachdruck dafür aus, am Prinzip der nachträglichen Sicherungsverwahrung festzuhalten.

Die Sicherungsverwahrung sei "die schärfste Maßnahme, die das deutsche Strafgesetzbuch kennt. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben", schreibt Gröhe in einem Gastbeitrag für das Hamburger Abendblatt. "Wir sollten uns davor hüten, ohne Not vorschnell Richtiges abzuschaffen. Für die grundsätzliche Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt es schlichtweg keinen Grund."

Damit stellt sich der CDU-Generalsekretär gegen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) , die dieses Instrument künftig nur noch erlauben will, wenn es bereits im Urteil verhängt oder vorbehalten wird. Nachträglich soll die Verhängung grundsätzlich nicht mehr möglich sein.

Die Ministerin reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) , der es für menschenrechtswidrig erklärt hatte, dass die damals zeitlich begrenzte Sicherungsverwahrung in einigen Fällen nachträglich verlängert worden war. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter - beispielsweise Sexualstraftäter - zum Schutz der Bevölkerung auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" sind bundesweit infolge dieses Urteils 15 gefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.

Gröhe plädierte ähnlich wie zuvor Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dafür, neue Formen der Unterbringung einzuführen, um die Anforderungen Straßburgs an die Abgrenzbarkeit der Sicherungsverwahrung von der Strafhaft zu erfüllen. "Keinen 'Luxusknast', aber einen sicheren Aufenthaltsort, der ein Entweichen wirksam verhindert, aber zugleich Therapiemöglichkeiten bietet."

Eine Sicherungsunterbringung dieser Art lehnt aber wiederum die FDP ab. "Alles, was über die elektronische Fußfessel hinausgeht, kommt der Sicherungsverwahrung sehr nah und ist damit nichts anderes als das, was der EGMR als menschenrechtswidrig gewertet hat", sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, dem Abendblatt zu entsprechenden Vorschlägen der Union. "So kann man die Probleme nicht lösen. Unter dem Etikett der psychologischen Unterbringung die nachträgliche Sicherungsverwahrung wieder neu einzuführen ist eine Täuschung, die kurzfristig die Bevölkerung beruhigt, aber bei den oberen Gerichten keinen Bestand haben wird." Ahrendt warnte, dass die Regierung "in kürzester Zeit" wieder vor dem gleichen Problem stehen würde.