Was möglicherweise auf die Hinterbliebenen der Opfer von Duisburg zukommt

Hamburg. Schon mehrfach gab es Katastrophen wie auf der Loveparade in Duisburg. Und meistens endete die juristische Aufarbeitung trotz vieler Todesopfer mit Freisprüchen oder Geldstrafen. Opfer und Hinterbliebene haben einen langen und schmerzhaften Aufklärungsprozess zu überstehen.

Im Januar 2006 stürzte im bayerischen Bad Reichenhall das Dach der örtlichen Eishalle ein. 15 Menschen starben, darunter zwölf Kinder und Jugendliche. Im November 2006 konnten sich die Hinterbliebenen außergerichtlich mit der Versicherungskammer Bayern auf Entschädigungszahlungen einigen. Deren Höhe wurde nicht bekannt. Der Konstrukteur des unter den Schneemassen eingestürzten Daches wurde Ende 2008 wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde Anfang 2010 rechtskräftig.

Fast vier Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft nach dem Zugunglück von Eschede, bis sie im Juni 2002 Anklage gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn und einen Ingenieur erhob. Das Verfahren wurde im Mai 2003 mangels Beweisen gegen eine Geldstrafe von jeweils 10 000 Euro eingestellt. Am 3. Juni 1998 starben bei der durch einen gebrochenen Radreifen ausgelösten Katastrophe 101 Menschen. Die Deutsche Bahn zahlte den Hinterbliebenen für jedes Opfer 30 000 Mark.

Der Prozess zum Brand am Düsseldorfer Flughafen im April 1996 dauerte sogar fünf Jahre. Ursache des Unglücks, bei dem 17 Menschen ums Leben kamen, waren Schweißarbeiten auf dem Dach eines Terminals. Der von den Medien wenig beachtete Prozess erregte vor allem damit Aufsehen, dass er aufgrund der Alkoholkrankheit eines Schöffen zunächst für rund vier Monate unterbrochen werden musste. Die elf Angeklagten, darunter Schweißer und Brandschutzbeauftragte, wurden zu Geldbußen zwischen 6000 und 40 000 Mark verurteilt.

Die Entschädigungszahlungen für die Hinterbliebenen und Opfer der Flugschau-Katastrophe im rheinland-pfälzischen Ramstein im August 1988 betrugen sogar rund 32 Millionen Mark. Infolge der Kollision zweier Kunstflugzeuge starben 70 Menschen, rund 400 wurden schwer verletzt. Als Unfallursache stellte eine Kommission nach geheimen Ermittlungen menschliches Versagen eines Piloten fest.

Keinen Prozess gab es hingegen nach dem Grubenunglück im niedersächsischen Lengede, bei dem 29 Bergleute 1963 ums Leben kamen. Das Gericht sprach die Verantwortlichen von jeglicher Schuld frei.