Verfassungsgericht: Müllers CDU-Regierung hat Steuergelder missbraucht. Die SPD stellt sogar die Gültigkeit der Landtagswahl in Frage.

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat der früheren CDU-Landesregierung von Peter Müller unzulässige Wahlwerbung bescheinigt und gleichzeitig die Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit in Vorwahlzeiten präzisiert. Nach dem Urteil verstieß die von Ministerpräsident Müller geführte Regierung mit drei Aktionen „gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen“.

Grundsätzlich gelte für die letzten drei Monate vor dem Wahltag „das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichten“. Mit dieser Frist konkretisieren die Verfassungsrichter den Begriff der „engeren Vorwahlzeit“.

Nach Auffassung der SPD, die die Klage eingereicht hatte und sich nach eigenen Angaben nun weitere rechtliche Schritte vorbehält, könnte mit dem Urteil sogar die Gültigkeit der Landtagswahl vom 30. August vergangenen Jahres in Frage gestellt sein. Zudem sprach SPD-Chef Heiko Maas von einer „krachenden Bruchlandung und schallenden Ohrfeige“ für Müller. Maas forderte den Regierungschef auf, die Doppelfunktion als Ministerpräsident und CDU-Vorsitzender zu beenden. Außerdem müsse die CDU Saar die Kosten für die illegale Wahlwerbung der Staatskasse und damit dem Steuerzahler erstatten.

Konkret rügte der Verfassungsgerichtshof eine Publikation zur inneren Sicherheit, in der die Einstellungszahlen von Polizeianwärtern in der Zeit der CDU-geführten Landesregierungen seit 2000 mit denen der SPD-Vorgängerregierung verglichen wurden. Weiter habe eine Anzeigenserie „Der Ministerpräsident informiert“ die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit überschritten, weil es sich um Erfolgsberichte ohne aktuellen Anlass gehandelt habe.

Schließlich habe die Regierung mit einem Brief des Ministerpräsidenten an die Landesbeschäftigten das Neutralitätsgebot verletzt. In diesem Schreiben geht es um eine Erhöhung der Besoldung, die den Beschäftigten aber schon zuvor als Anlage der Gehaltsabrechnungen erläutert worden war.

Regierungssprecherin Marlene Mühe-Martin begrüßte, dass mit dem Urteil Rechtssicherheit geschaffen werde. Zugleich kündigte sie an, die Regierung wolle als Konsequenz daraus eindeutige rechtliche Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit auf Landes- und kommunaler Ebene im Saarland schaffen.