Am 30. Juni wählt die Bundesversammlung das neue Staatsoberhaupt

Berlin. Der Bundespräsident wird nicht von den Bürgern gewählt, sondern von der dafür einberufenen Bundesversammlung. Ihr gehören alle 622 Mitglieder des Bundestages an. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Neben Landtagsmitgliedern werden auch Prominente von den Ländern entsandt. Union und FDP verfügen in der für den 30. Juni einberufenen Bundesversammlung über eine Mehrheit. Sie stellen mindestens 644 der 1244 Wahlfrauen und Wahlmänner. Die absolute Mehrheit liegt bei 623 Stimmen.