Was kommt auf die Bürger 2010 zu? Das Hamburger Abendblatt zeigt, mit welchen Belastungen und Entlastungen Sie rechnen müssen.

Hamburg. Bürgerentlastung - Wachtumsbeschleunigung: Das neue Jahr bringt eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen mit sich, die Arbeitnehmer, Unternehmer, Familien, Rentner sowie alle Verbraucher betreffen.

Das Hamburger Abendblatt hat in einer dreiteiligen Serie die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr zusammengefasst. Im ersten Teil geht es um Arbeit, Verbraucher und Unternehmen. Teil 2 befasst sich mit den Regelungen für Familien und Erben, Teil 3 mit Gesundheit, Rente und Steuern.

Kurzarbeit

Die Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Sie hat sich in der Wirtschaftskrise als Instrument gegen Entlassungen bewährt. Allerdings kann das Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, dann nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.

Arbeitnehmerschutz

Nach dem Gendiagnostikgesetz sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

Beitragsbemessungsgrenzen

Besserverdiener und ihre Arbeitgeber werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die zum Jahreswechsel übliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mit sich. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. Das heißt: Bis zu dieser Höhe müssen Beiträge bezahlt werden, darüber ist der Beitrag gleich. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Höchstgrenze um 75 Euro auf 3750 Euro erhöht.

Bürokratie

Der elektronische Entgeltnachweis ("Elena") soll Wirtschaft und Verbraucher entlasten. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben. Elena startet zwar erst 2012. Die Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Die alte Lohnsteuerkarte wird erst zum 1. Januar 2011 abgeschafft.

Bankberatung

Vom 1. Januar an müssen Banken ihre Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche nach Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt, endet allerdings nach zehn Jahren.

Stromzähler

Neue Zähler für den Strom- und Gasverbrauch werden Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und vermeiden helfen und somit damit Geld und das Ablesen sparen.

Mehrwertsteuer

Für Hotel-Übernachtungen gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. "Ein Sündenfall", sagte der Chef der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek: "Der ermäßigte Steuersatz bringt auch für die Unternehmen ein Abgrenzungsproblem mit sich. Solche Ausnahmen werden häufig missbraucht. Der ermäßigte Steuersatz war einmal für die Grundbedürfnisse des Lebens gedacht. Hotelübernachtungen gehören nicht dazu."

Erneuerbare Energien

Die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, wird so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht wird.

Unternehmenssteuer

Die "Zinsschranke" - der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast - wird gelockert. Sanierungsübernahmen werden erleichtert. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls unternehmerfreundlicher gestaltet.

Künstlersozialkasse

Der Beitragssatz sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Die Künstlersozialversicherung schützt mehr als 160 000 Freiberufler (Künstler, Journalisten und Publizisten) gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit und sorgt für deren Alterssicherung. Die Abgabe müssen Verlage, Theater oder Galerien entrichten, die die Arbeit von "Kulturschaffenden" verwerten. Finanziert wird die Künstlersozialkasse außerdem durch einen Zuschuss des Bundes und durch Beiträge der Versicherten selbst.