Alle vier Jahre der Bundestag gewählt. Deutschlands Höchster Richter, Hans-Jürgen Papier, fordert eine Verlängerung der Wahlperiode.

Karlsruhe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich dafür ausgesprochen, Bundestagswahlen nur noch alle fünf Jahre abzuhalten. "Ich bin dafür, die Wahlperiode des Bundestages maßvoll zu verlängern. Die Wahl eines neuen Parlaments sollte nicht mehr alle vier, sondern nur noch alle fünf Jahre stattfinden", sagte Papier dem Hamburger Abendblatt. "Ein solcher Schritt würde Kontinuität und Nachhaltigkeit in der Politik befördern." Zuvor hatte sich bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine Verlängerung der Wahlperiode eingesetzt. Wenn der Bundestag nur noch alle fünf Jahre gewählt werde, ließen sich Reformvorhaben besser bewältigen, sagte die FDP-Politikerin.

In Nachbarstaaten wie Österreich oder Frankreich wird von guten Erfahrungen mit der fünfjährigen Legislaturperiode berichtet. Auch das Europäische Parlament und die meisten Landtage in den Bundesländern - Hamburg zählt mit vier Jahren zu den Ausnahmen - konstituieren sich alle fünf Jahre neu. Für eine Verlängerung müsste das Grundgesetz geändert werden; dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich.

Wiederkehrende Forderungen nach einer Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre wies Papier indes zurück. "Wir sollten das Alter für die Wahlentscheidung nicht vom Eintritt der allgemeinen Geschäftsfähigkeit abkoppeln", sagte er. "Als 16- oder 17-Jähriger können Sie auch die meisten Verträge nicht rechtswirksam abschließen. Die wichtigste Entscheidung, die man als Bürger treffen kann, ist nun mal die Wahlentscheidung." Damit grenzt sich Papier auch von Andreas Vosskuhle ab, der ihm in wenigen Wochen an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts nachfolgen wird. Der gegenwärtige Vizepräsident hatte 16 Jahre als Alter bezeichnet, in dem man bereits eine Wahlentscheidung treffen könne.

Papier wandte sich zugleich gegen den Vorschlag, Eltern bei Wahlen für jedes Kind eine zusätzliche Stimme zu geben. "Ich bin kein Anhänger dieser Idee", betonte der Präsident. "Mit dem Kinderwahlrecht würde der zentrale Verfassungsgrundsatz der Demokratie durchbrochen, nach dem jeder Wähler ein gleiches Wahlrecht hat." Das sogenannte Kinderwahlrecht wird vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft von Politikern mehrerer Parteien gefordert, etwa von Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP).