Karlsruhe. Die wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback inhaftierte Ex-Terroristin Verena Becker hat Haftbeschwerde eingelegt. Einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bestätigte am Donnerstag die Bundesanwaltschaft. Beckers Verteidigung macht danach geltend, gegen das frühere RAF-Mitglied bestehe kein dringender Tatverdacht. Auch sei keine Fluchtgefahr gegeben. Die Bundesanwaltschaft beantragte nach eigenen Angaben, die Beschwerde abzulehnen. Nun muss zunächst der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Gegen Becker war Ende August wegen des dringenden Verdachts, an der Ermordung Bubacks und seiner zwei Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein, Haftbefehl erlassen worden. Vor der Verhaftung Beckers war ihre Wohnung durchsucht worden, nachdem durch Gutachten DNA-Spuren von Becker auf den Briefumschlägen für Bekennerschreiben zu dem Anschlag nachgewiesen worden waren. Zudem wurden Unterlagen sichergestellt, deren Inhalt mit den bereits vorhandenen Beweisen den dringenden Tatverdacht begründeten. Becker war knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden.