Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht der Bürger auf Einsicht in Dokumente der Bundesregierung gestärkt. Nach einem Urteil können die Gerichte auch ein als “Verschlusssache“ gestempeltes Papier für die Öffentlichkeit freigeben.

Leipzig. Um die Einsicht zu verweigern, sei nicht die bloße Einstufung der Dokumente maßgeblich, sondern müsse die Behörde eine Begründung abgeben. Solche Gründe können nach einem weiteren Urteil auch Nachteile für die internationalen Beziehungen sein (Az.: 7 C 21.08 und 22.08).

Im ersten Fall hatte ein Rechtsanwalt und Redakteur einer ausländerrechtlichen Fachzeitschrift beim Auswärtigen Amt Einblick in den "Leitfaden Sprachnachweis" verlangt. Dieser dient den deutschen Botschaften und Konsulaten als Grundlage für die Prüfung der Sprachkenntnisse, wie sie teilweise für die Einreise nach Deutschland verlangt werden. Im zweiten Fall forderte ein Journalist Auszüge aus den Flugplänen der Deutschen Flugsicherung zu den Flugbewegungen von 20 US-Maschinen. Das Verkehrsministerium lehnte dies ab, um die Beziehungen zu den USA nicht zu trüben. Es bestehe die Gefahr, dass ein Zusammenhang zwischen den Flugbewegungen und behaupteten Entführungen terrorverdächtiger Personen durch den US-Geheimdienst CIA hergestellt werde - und das sei seitens des Bündnispartners wohl nicht erwünscht.