Luxemburg. Arbeitnehmer in Elternteilzeit sollen bei einer fristlosen Kündigung rechtlich besser geschützt werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Im Falle einer Kündigung müsse der Arbeitgeber eine Entschädigung auf Basis des Vollzeitvertrags zahlen, der vor der Elternteilzeit gültig war. Das Gericht urteilte über einen Fall aus Belgien (Rechtssache: C-116/08).