Die frühere RAF-Terroristin Inge Viett muss nach Protesten gegen ein Bundeswehrgelöbnis 225 Euro Geldstrafe zahlen.

Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die heute 65 Jahre alte Rentnerin wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Viett hatte sich am 20. Juni 2008 vor dem Berliner Reichstag gegen den Fußboden gestemmt, als Beamte sie zu einem Polizeifahrzeug bringen und ihre Personalien feststellen wollten. Das Gelöbnis, an dem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) teilnahmen, wurde von etwa 200 Bundeswehrgegnern gestört. Vom Vorwurf der versuchten Befreiung eines gefangenen Demonstranten wurde Viett freigesprochen. Viett habe vielmehr beschwichtigen wollen, als sie einen Polizisten am Arm packte, argumentierte die Richterin. Der Demonstrant habe auf dem Boden gelegen, als ihn drei Beamte wegzerren wollten.