Berlin. Ein Polizist darf wegen zu großer Nähe zur rechtsextremen Szene aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Der betroffene Beamte hatte in Schulungsveranstaltungen rechtsextremer Gruppen Möglichkeiten vorgestellt, sich gegen polizeiliches Eingreifen zu wehren (Az.: 26 A 143.07).