In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 27. September hat der Bundesrat eine Reihe von Regelungen und Gesetzen unter Dach und Fach gebracht.

Die wichtigsten im Überblick:

EU-Begleitgesetz: Die Länderkammer verabschiedete die EU-Begleitgesetze und machte so den Weg frei für den Lissabon-Vertrag, mit dem sich die Europäische Union reformieren will. Mit den Gesetzen werden nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts die Mitwirkungsrechte von Bundestag und -rat bei EU-Entscheidungen gestärkt. Die Regierung kann zwar auch zukünftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende Entscheidungen treffen, sie muss sich dann aber gegenüber dem Parlament rechtfertigen.

Schulobst: Schüler bekommen künftig in Deutschland kostenloses Obst. Nach monatelangem Streit erhoben die Länder gestern keinen Einspruch gegen das Programm, obwohl es ihnen Kosten von 12,5 Millionen Euro aufbürdet. Jedes Bundesland kann allerdings selbst entscheiden, ob es an dem Schulobstprogramm der EU teilnehmen will. Der Bund hatte sich geweigert, sich finanziell daran zu beteiligen.

Steuerhinterziehung: Eine neue Verordnung konkretisiert das Gesetz zur Steuerhinterziehung. In ihr wird festgelegt, dass Bürger oder Firmen, die im Ausland Geschäfte machen oder Konten unterhalten, diese künftig rasch und nachvollziehbar dokumentieren müssen. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, dem drohen Sanktionen, etwa ein Verbot, Betriebsausgaben steuerlich absetzen zu dürfen.

Lockangebote: Fluggesellschaften können in Zukunft mit Bußgeldern von bis zu 25 000 Euro belegt werden, wenn sie versuchen, Kunden mit undurchsichtigen Lockangeboten zu ködern. Neben dem Endpreis müssen die Gesellschaften auch die Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausweisen.

Erbrecht: Pflegende Angehörige werden bei einer Erbschaft bessergestellt. Künftig erhält der Erbe auch dann einen Ausgleich für seine Pflegeleistungen, wenn er dafür nicht auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Zudem werden Familienbetriebe besser geschützt und Vererbende können Angehörigen leichter ihren Pflichtteil entziehen.

Kriegsverräter: Der Bundesrat hat auch einem Gesetz zur Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter der Wehrmacht aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs zugestimmt. Damit werden entsprechende NS-Unrechtsurteile pauschal aufgehoben. Historikern zufolge waren damals willkürlich Todesstrafen verhängt worden.

Vereine: Ehrenamtliche Vereinsvorstände müssen keine hohen Schadenersatzforderungen mehr befürchten. Die Länder wollen auf diese Weise ehrenamtliche Tätigkeit fördern.

Lebensmittelkennzeichnung: Wegen der häufigen Verwendung von Imitaten in Lebensmitteln plädiert die Länderkammer für deren "gut sichtbare und verständliche Kennzeichnung". Die Imitate sollten auf der Schauseite der Verpackung kenntlich gemacht werden müssen.

Zwangsheirat: Der Bundesrat fordert die Regierung auf, eine verbesserte Rückkehrmöglichkeit für Opfer von Zwangsheirat zu schaffen. Für Frauen, die ins Ausland verheiratet werden, dürfe der deutsche Aufenthaltstitel nicht, wie bisher, bereits nach sechs Monaten verlöschen.