München. Lehrer, Außendienstler und andere Berufsgruppen können den Fiskus vorerst wieder an den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer beteiligen. Nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs in München bestehen verfassungsmäßige Zweifel an dem seit 2007 geltenden Abzugsverbot (Az.: VI B 69/09).