Mehr Rechtssicherheit künftig auch bei Patientenverfügungen: Oberster Grundsatz ist die Achtung des Patientenwillens.

Hamburg. Von dem 1. September an gelten in Deutschland neue Gesetze und Regeln für scheidungswillige Eheleute, Lampenkäufer und den Einzelhandel, für Firmen im Umgang mit sensiblen Daten sowie für Patienten, die für einen schweren Krankheitsverlauf eine Verfügung verfassen wollen. Das Abendblatt hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

Patientenverfügung auf neuer Grundlage

Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen. Die nach sechsjährigem Streit beschlossene Regelung soll Rechtssicherheit bringen. Oberster Grundsatz ist die Achtung des Patientenwillens. Volljährige können vorab schriftlich verfügen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Ein gesetzlich bestellter Betreuer kann prüfen, ob die Patientenverfügungen "auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen". Dann muss der Betreuer vom Arzt eine bestimmte Behandlung verlangen. Im Extremfall kann auch eine Behandlung unterbrochen werden, was zum Tod des Patienten führen kann. Sieht ein Arzt den Fall anders als der Betreuer, muss ein Gericht entscheiden. Beim Bundesjustizministerium und bei der Hamburger Ärztekammer gibt es Formulierungshilfen. Die Deutsche Hospiz-Stiftung rät, die abgelehnten Behandlungen und das Verfahren bei Krankheiten sehr genau zu beschreiben. Formulierungen wie "Ich will nicht an Schläuchen hängen" seien für die Ärzte zu schwammig und könnten zu Problemen bei der Auslegung führen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) schlug gestern vor, zwei Bevollmächtigte zu bestellen: einen für Gesundheits- und einen für Rechtsfragen.

Hier klicken: Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

Aus für die Glühbirne

Heute beginnt der verstärkte Umstieg auf Energie-Sparlampen. Klare Glühlampen von 100 Watt aufwärts und alle matten Glühbirnen dürfen in der gesamten EU nicht mehr produziert und eingeführt werden. Im September 2010 folgt das Verkaufsverbot für Modelle mit 75 Watt, 2011 mit 60 Watt und 2012 mit 25 Watt. Die Energiesparlampe ist zwar in der Anschaffung teurer, zahlt sich aber beim Stromverbrauch aus.

Scheidungen

Der Versorgungsausgleich unter geschiedenen Eheleuten folgt neuen Regeln. Alle Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und sonstigen Formen der Altersvorsorge werden je zur Hälfte geteilt. Auf einen Versorgungsausgleich wird verzichtet, wenn die Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche erworben haben. Bei Scheidungen wird das Vermögen gerechter aufgeteilt. Eheverträge sind nicht betroffen. Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet. Auch soll ein Partner bei einer Scheidung nicht mehr Vermögen in Sicherheit bringen oder schnell ausgeben können.

Bares für Dieselrußfilter

Von heute an können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Anträge zur Barförderung für Dieselrußpartikelfilter per Mail gestellt werden (Hotline 030/ 346 465 480). Die Deutsche Umwelthilfe empfiehlt Dieselbesitzern rasches Handeln. Die Barförderung ist auf 200 000 Autos begrenzt. Wer seinen Diesel mit einem Rußfilter nachrüstet, kann 330 Euro Bonus beantragen. Bislang wurde der Betrag mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die staatliche Hilfe gibt es für Autos, die vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen wurden.

Mindestlohn auf dem Bau

Für Bauarbeiter gelten neue Mindestlöhne. Sie steigen schrittweise bis 2011: im Westen um 1,2 bis 2,8 Prozent, im Osten um 8,3 Prozent. Der niedrigste Mindestlohn für Bauarbeiter beträgt 10,80 Euro im Westen und 9,25 Euro im Osten.

Neues Strafmaß für Kronzeugen

Die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung kommt wieder. Die mit dem neuen Paragrafen 46b in das Strafgesetzbuch eingefügte Regelung unterscheidet sich aber in einigen Punkten von dem früheren Verfahren. Das Strafmaß für einen Kronzeugen, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, kann auf zehn Jahre verringert werden.

Aktionärsrechte eingeschränkt

Ein neues Gesetz erschwert "räuberischen Aktionären" das Geschäft. Es soll Klagen eindämmen, mit denen Aktionäre wichtige Beschlüsse blockieren, um anschließend für den Rückzug der Klage eine finanzielle Abfindung zu kassieren.