Der Weg für neue Mindestlöhne in mindestens drei Branchen ist frei. Für die Großwäschereien und die Branche der Bergbau-Spezialarbeiten einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften im Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium auf Lohnuntergrenzen.

Berlin. Diese kann Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nun als allgemein verbindlich für die gesamte Branche erklären. Dadurch sind auch nicht tarifgebundene Unternehmen an die Lohnuntergrenzen gebunden. Damit wird es demnächst Mindestlöhne für weitere knapp 230 000 Beschäftigte geben. "Schritt für Schritt gibt es immer mehr Mindestlöhne in Deutschland", erklärte Scholz.

Die Höhe der neuen Mindestlöhne variiert nach Tätigkeit und Region. Die Spanne reicht von 6,36 Euro in Großwäschereien (Ost) bis 12,41 Euro für Bergbau-Facharbeiter. Zum ersten Mal werden damit Mindestlöhne über das novellierte Entsendegesetz eingeführt. Auf dieses hatte sich die Große Koalition nach langem Tauziehen im Frühjahr geeinigt.

Für Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft gebe es "deutliche Signale der Arbeitgeber" für eine Verständigung, hieß es nach der Sitzung in Teilnehmerkreisen. Anders sieht es für die Bereiche Weiterbildung sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe aus. Hier ging die Abstimmung im Tarifausschuss den Angaben zufolge jeweils drei zu drei Stimmen aus. Nun muss das Kabinett entscheiden.