Das Justiz- und Finanzministerium haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur zwangsweisen Sanierung maroder Großbanken vorgelegt.

Berlin. Ziel ist es, frühzeitig Verwerfungen am Finanzmarkt zu verhindern, wenn systemrelevante Geldhäuser ins Trudeln geraten, sagten die Bundesminister Brigitte Zypries und Peer Steinbrück. Die beiden SPD-Politiker legten damit ein Alternativkonzept zu den Plänen von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vor. Ein Beschluss des Kabinetts über das Gesetz sei aber vor der Bundestagswahl nicht mehr vorgesehen. Dennoch handele es sich nicht um ein bloßes Wahlkampfpapier der SPD. Die Regelungen könnten von der neuen Regierung schnell aufgegriffen werden.

Inhaltlich sieht das Gesetz mehrere Möglichkeiten zur Neuorganisation von Kreditinstituten vor. Der erste Teil regelt ein freiwilliges Verfahren "deutlich im Vorfeld einer Insolvenz". Dabei benennt der Bankvorstand in der Krise selbst einen "Reorganisationsberater", der dann gerichtlich bestellt wird und einen Sanierungsplan abarbeitet. Im zweiten Teil des Entwurfs wird die Finanzaufsichtsbehörde BaFin dazu ermächtigt, zur Not auch gegen den Willen der Eigentümer Unternehmensteile abzuspalten und auf eine andere Gesellschaft, eine sogenannte Good Bank, zu übertragen.

Im Gegenzug erhalten die Eigentümer eine dem Wert der übertragenen Vermögenswerte angemessene Beteiligung an der Good Bank. Nur die Good Bank wird in der Folge saniert und bei Bedarf mit staatlichem Geld stabilisiert.