Die SPD hat den Druck auf Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) verstärkt. Sein Versuch, marode Banken unter staatliche Zwangsverwaltung zu stellen, sei “ein Schuss in den Ofen“, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) dem Hamburger Abendblatt.

Hamburg. "Das funktioniert so nicht, wie ihm das eine Anwaltskanzlei aufgeschrieben hat. Sein ungeprüft übernommener Vorschlag verstößt zum Beispiel gegen Europarecht."

Er hätte sich gewünscht, dass Guttenberg "so etwas nicht aus der Hüfte schießt, sondern wie im Kabinett verabredet vor Übertragung im Lautsprecher die Abstimmung mit dem Justiz- und dem Finanzministerium gesucht hätte", kritisierte Steinbrück. Guttenbergs Umfragewerte kommentierte er mit Hintersinn: "Herr zu Guttenberg ist ein blendender Minister."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte dem CSU-Politiker zuvor Verschwendung von Steuergeld vorgeworfen. "Es ist unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen", sagte sie.

Guttenberg hatte die britische Anwaltskanzlei Linklater beauftragt, einen Gesetzentwurf zur staatlichen Zwangsverwaltung angeschlagener Kreditinstitute zu erarbeiten. Sein Sprecher betonte, dass der Text nicht komplett von der Kanzlei Linklater geschrieben worden sei.

Der Einsatz teurer Anwälte bei der Gesetzesarbeit der Bundesregierung stößt auch außerhalb der Politik auf Kritik. "Das ist eine besorgniserregende Entwicklung", sagte der Chef des Verbands der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden, Hans-Ulrich Benra, der "Berliner Zeitung". Wenn Gesetzentwürfe in Kanzleien angefertigt werden, sei nicht ausgeschlossen, dass diese auch ihre eigenen Interessen verträten. Der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim sagte: "Immer mehr Gesetzentwürfe tragen die Handschrift der Lobbyisten."

Nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nutzte die Bundesregierung externe Berater stärker als bekannt. Allein das Finanzministerium bezahlte für sie über 14,28 Millionen Euro. Ein Ministeriumssprecher sagte, es handele sich überwiegend um Beratungskosten bei Privatisierungsprojekten des Bundes. Dem Finanzministerium folgten der Aufstellung zufolge das Außen- und Innenministerium mit 1,3 und 1,26 Millionen Euro.

Die deutsche Anwaltschaft verteidigte die Beratertätigkeit bei der Gesetzgebung. "Daran ist nichts anrüchig", sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Wolfgang Ewer, der Deutschen Presseagentur. "Die Vorstellung, dass hier durch außenstehende Berater der Inhalt von Gesetzen ferngesteuert und manipuliert werden würde, entbehrt schon durch den Ablauf der Gesetzgebung jeder Grundlage."

Der Hamburger Verfassungsrechtler Ulrich Karpen hält externe Beratung im Grundsatz für legitim. "Weltweit tätige Kanzleien überschauen die komplexen Vorgänge in der Wirtschafts- und Finanzkrise, glaube ich, noch besser als ein Ministerialbeamter", sagte er dem Abendblatt. "Es ist allerdings nicht akzeptabel, dass Guttenberg einen Entwurf anfertigen lässt und oben auf dem Briefkopf steht Linklater." Das sei ein Hinweis darauf, dass er nicht geprüft wurde. Aus staatsrechtlicher Sicht ist es nach Karpens Worten unabdingbar, dass der Entwurf vom Minister kontrolliert werde. Er sei demokratisch legitimiert, Kanzleien seien es nicht.