Koblenz. Eine Hausdurchsuchung bei einem Journalisten aufgrund von kritischen Berichten über den Nürburgring-Ausbau war nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht rechtens. Die Behörde darf die beschlagnahmten Unterlagen nicht weiter auswerten, da die Staatsanwaltschaft ohne Anfangsverdacht gehandelt hatte (Az.: 10 Qs 25/09).