Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wird zur Bundestagswahl am 27. September erstmals Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden.

Hamburg/Berlin. Der Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, Thomas Rymer, dementierte gestern aber einen Zusammenhang mit der Nichtzulassung einiger kleiner Parteien wie der Freien Union von Gabriele Pauli. Es gebe keinen konkreten Anlass, der Wahlmanipulationen befürchten lasse. Rymers Kollege Jens-Hagen Eschenbächer hatte zuvor der "Financial Times Deutschland" gesagt: "Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen." Seinen Angaben zufolge sollen zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen.

Nach Informationen des Hamburger Abendblatts ist der Hintergrund ein anderer: Die OSZE ist dazu übergegangen, Wahlen nicht nur in Ländern wie Moldawien oder Mazedonien zu beobachten, sondern auch in Industrienationen mit gefestigten demokratischen Strukturen. So soll der Eindruck vermieden werden, die Organisation nehme ausschließlich neue Staaten ins Visier. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bekräftigte gestern, es gebe "absolut keinen Zusammenhang" mit dem Streit um die Nichtzulassung mehrerer Parteien. Auch nach Großbritannien und Frankreich seien schon Wahlbeobachter gereist.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger reagierte gelassen auf die Ankündigung. "Deutschland hat nun wirklich nichts zu befürchten. Die OSZE soll sich ruhig mal anschauen, wie ein gutes demokratisches Wahlsystem funktioniert", sagte die frühere Bundesjustizministerin dem Abendblatt. "Das kann ja dann als gutes Beispiel für andere Länder dienen." Der Bundeswahlausschuss hatte am Donnerstag mehrere Parteien nicht zugelassen. Er wird dafür auch von wissenschaftlicher Seite kritisiert. Der Parteienrechtsexperte Martin Morlok sagte dem "Spiegel", den Grauen zum Beispiel sei die Parteieigenschaft auf Grundlage falscher Annahmen aberkannt worden. "Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar", so Morlok. "Im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss."