Die Bundesregierung hat gestern die Rechtsverordnung zum neuen Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland gebilligt.

Berlin. Demnach sind die Bürger in größerem Umfang nachweispflichtig, wenn sie Geschäfte in international geächteten Steueroasen machen oder dort Geld anlegen.

Dabei geht es um Staaten und Regionen, die nicht kooperieren bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug und die nicht die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) anerkennen. Sie sollen in einer Liste aufgeführt werden.

Welche Länder dazugehören, hat die Regierung noch nicht festgelegt. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wird dies nicht allein festlegen, sondern laut dem Entwurf werden auch das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium mitentscheiden.

Abkommen zum Datenaustausch gibt es nach Steinbrücks Angaben inzwischen mit Guernsey, Bermuda und der Isle of Man. Mit Gibraltar und den Cayman Islands stehe sein Ministerium kurz vor dem Abschluss. Mit anderen - wie den Niederländischen Antillen, den Bahamas und den britischen Jungferninseln - liefen aktuell noch Gespräche. Mit der Schweiz werden Verhandlungen noch im August beginnen.

Steinbrück betonte, Steuerhinterziehung sei kein Bagatelldelikt. Der jährliche Schaden für den deutschen Fiskus betrage geschätzt mindestens 100 Milliarden Euro. Seine teils scharfe Kritik an manchen Ländern sei richtig gewesen, "um Druck auszuüben". Der Bundesrat soll der Verordnung am 19. September zustimmen.