Die beiden rechtsextremen Vereine “Collegium Humanum“ und “Bauernhilfe“ bleiben verboten.

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte gestern eine Verbotsverfügung des Bundesinnenministers von 2008. Die Richter hatten keinen Zweifel, dass die Tätigkeit der Vereine gegen geltendes Recht verstieß und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete. Es gebe von Vereinsmitgliedern "eine Reihe gravierender Äußerungen, die den Nationalsozialismus und dessen führende Repräsentanten nicht nur begrüßen, sondern verherrlichen", erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats (Az.: BVerwG 6 A 2.08 sowie 6 A 3.08).

Das "Collegium Humanum" und dessen Ableger "Bauernhilfe" galten als Sammelbecken für Holocaust-Leugner, die den systematischen Judenmord durch die Nazis verharmlosen oder bestreiten. Das ist strafbar. Vorsitzende war Ursula Haverbeck-Wetzel aus dem nordrhein- westfälischen Vlotho. Die 80-Jährige, die Adolf Hitler eine "außergewöhnliche Persönlichkeit" nennt, ist mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Der Prozess begann in gereizter Atmosphäre. Zuschauer pöbelten gegen Fotografen. Vor dem Gerichtsgebäude protestierte die Antifa gegen Geschichtsrevisionismus. Starke Polizeikräfte hatten sich rund ums das Gebäude postiert. Haverbeck-Wetzel sagte vor Gericht, dass sie sich zu Unrecht verurteilt fühlt. Dagegen sagte der Anwalt des Bundesinnenministeriums, Wolfgang Roth, das Ziel der Frau sowie anderer Mitglieder des 1963 gegründeten "Collegium Humanum" sei es, den Völkermord infrage zu stellen und zu verharmlosen.