Das Alkoholverbot in einem Altstadtviertel von Freiburg im Breisgau ist rechtswidrig.

Mannheim. Das von der Stadt auf Wunsch der Polizei seit Anfang 2008 geltende Verbot für Wochenenden und Feiertage sei zu pauschal und nicht von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes gedeckt, heißt es in einem gestern am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim veröffentlichten Beschluss. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08).

Das zunächst auf zwei Jahre befristete Alkoholverbot schränke nicht nur die Freiheit des Einzelnen ein. Auch die Begründung der Stadt für das Verbot sei rechtswidrig, wonach von den Alkoholkonsumenten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Davon könne weder aufgrund der Lebenserfahrung noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden, befand das Gericht. Die Richter gaben einem Freiburger Jura-Studenten recht, der gegen die Regelung geklagt hatte, nach der in dem Kneipen- und Diskothekenviertel das Trinken von Alkohol im Freien untersagt ist.