3500 Seiten ist der Abschlussbericht dick, der vor gut einem Monat präsentiert wurde. Drei Jahre lang haben die elf Mitglieder des BND-Untersuchungsausschusses versucht, unter anderem die Verstrickungen deutscher Geheimdienste in den Irakkrieg, die CIA-Geheimflüge und die Verschleppungen der aus Deutschland stammenden Khaled al-Masri und Murat Kurnaz aufzuklären.

Hamburg. Dass die Parlamentarier dabei immer wieder auf gesperrte Unterlagen und Aussageverweigerungen von Zeugen stieß, war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und gestern einer Klage der drei Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne in weiten Teilen stattgegeben. Damit könnte auch die Arbeit des Ausschusses wieder aufgerollt werden. Der FDP-Obmann im Ausschuss, Max Stadler, sagte dem Abendblatt: "Ich habe einen Antrag auf eine Sondersitzung des BND-Untersuchungsausschusses gestellt, um zu klären, ob wir noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten."

Unterstützt wird er dabei auch von den Grünen. Hans-Christian Ströbele, Ausschussmitglied der Grünen, fordert von der Regierung sogar, die gesperrten Akten sofort herauszugeben. Denkbar wäre, nach Stadlers Ansicht, "dass wir doch verlangen können, dass bestimmte Akten an uns nachträglich herausgegeben werden". "Man muss sehen, ob sich daraus neue Erkenntnisse ergeben", sagte der FDP-Innenexperte.

Vor allem in dem Bereich der geheim gehaltenen CIA-Flüge würde Stadler gern noch einen weiteren Einblick erhalten. Die Zeit dafür könnte allerdings knapp werden. Nach Stadlers Ansicht kann der Ausschuss, der seine Arbeit ja eigentlich schon beendet hat, nur noch bis zum Ende der Legislaturperiode im September zusammentreten. Stadler rechnet mit einer Entscheidung des Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU) dazu in der kommenden Woche. Der zeigte sich aber schon gestern ablehnend.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte, Aussagebeschränkungen und die Sperre von Akten könnten nicht durch pauschale Hinweise auf den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" oder das "Staatswohl" gerechtfertigt werden. Dem Staatswohl sei auch das Parlament verpflichtet.

Die Regierung hätte dem Ausschuss, in dem vor allem Außenminister Frank-Walter Steinmeier zeitweise unter Druck geraten war, "nachvollziehbar" darlegen müssen, warum bestimmte Beweismittel dem Ausschuss vorenthalten werden sollten. So seien das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags verletzt worden.

"Das ist ein Sieg, den die jetzigen Oppositionsfraktionen für das gesamte Parlament errungen haben" sagte Stadler. "Das bedeutet, dass bei künftigen Untersuchungsausschüssen die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments besser sind als bisher."