Darmstadt. Die Bundesagentur für Arbeit muss für Arbeitslose die Reisekosten für Vorstellungsgespräche in EU-Ländern übernehmen. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt gab einem 39-jährigen Arbeitslosen recht, der für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch nach Irland 200 Euro verlangt hatte.