Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) lässt die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes für die Soldaten im Auslandseinsatz prüfen.

Berlin. Nachdem Unfall- und Lebensversicherungen zum Teil nicht gezahlt hatten, habe Jung den Auftrag gegeben, den Sachverhalt intensiv prüfen zu lassen, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. Nach seinen Angaben übernahm der Bund Zahlungen aufgrund des Soldatenversorgungsgesetzes in 21 Fällen, darunter 20 Unfallversicherungen und eine Lebensversicherung. Die Gesamtsumme seit 1999 beläuft sich demnach auf etwa 560 000 Euro.

Die Soldaten werden dem Sprecher zufolge vor der Entsendung ins Ausland darauf hingewiesen, dass sie ihren Versicherungsschutz für den Fall einer Verletzung oder des Todes klären müssen. Die Frage sei nun, wie damit umgegangen werde, dass Soldaten ihr Leben einsetzten und dann in Deutschland Probleme mit den Versicherungen hätten. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) verwies darauf, dass in der privaten Unfallversicherung bei Unfällen kein Schutz besteht, "die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurden". Der GDV verwies auf eine vom Verteidigungsministerium für die Soldaten erarbeitete Broschüre. Unter dem Kapitel Unfallversicherungsschutz sei klar geregelt, dass Leistungen bei Unfällen durch "Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse" verweigert werden können.