Berlin. Der Bund hat bisher in 21 Fällen Lebensversicherungsleistungen für getötete Soldaten übernommen, weil die Versicherer die Zahlung verweigerten. Die Versicherer beriefen sich auf die Kriegsklausel, wonach Zahlungen ausgeschlossen werden, wenn "die Schädigung durch Kriegsereignisse verursacht wird".