Kassel. - Eltern dürfen die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld bekommen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R). Die Richter gaben zwei Frauen recht, die vor der Geburt ihrer Kinder in eine niedrigere Steuerklasse gewechselt waren und so ihr Nettoeinkommen erhöht hatten.