Halle. - Strafen für Hartz-IV-Empfänger werden oft nicht wegen mangelnder Arbeitsbereitschaft verhängt. Im Jahr 2008 wurden mehr als die Hälfte (54 Prozent) der bundesweit 750 301 Sanktionen für Meldeversäumnisse verhängt. Nur 20 Prozent der Sanktionen betrafen eine abgelehnte Arbeit der Maßnahme, berichtet das Institut für Wirtschaftsforschung.