Was aus Karlsruhe kommt, hatte für die Große Koalition in Berlin in den vergangenen Jahren einschlägigen Charakter: Meist war es eine Ohrfeige für ihre Politik. Man denke nur an die lausig gesetzlich verpackte Reform der Pendlerpauschale.

Nun lässt das Urteil zum Nebeneinander der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zur Gesundheitsreform Union und SPD ein letztes Mal gemeinsam jubeln. Doch Vorsicht: Die Bundesverfassungsrichter haben nicht den schwarz-roten Reformkomplex grundgesetzlich beglaubigt, sondern nur einen Baustein daraus.

Besonnen wie gewohnt urteilten die Richter: Ein Basistarif bei den Privaten bedroht diese nicht in ihrer Existenz. Auch die Privaten sind Teil dieses Sozialstaats. Das ist aber noch kein Schritt in Richtung der SPD-Vision von einer einheitlichen Krankenversicherung für alle. Was neue Regierungen sich in der Gesundheitspolitik ausdenken, dürfte wieder in Karlsruhe landen. Aber das Urteil mahnt jede Regierung und jeden Bundestag, auch in Zukunft die Privatversicherer am Leben zu halten. Ihr Prinzip der Rückstellungen für alte und kranke Versicherte ist in einer alternden Gesellschaft nun wirklich nicht lebensfremd. Das Urteil ist eine Chance. Für neue Geschäftsmodelle besitzen die privaten Krankenversicherungen genügend Kreativität.