Bundestag stellt schon Vorbereitung von Anschlägen und Bauanleitungen im Internet unter Strafe. Aber wer harmlos auf eine Terror-Seite surft, kann nicht belangt werden.

Berlin. Der Bundestag hat die Anti-Terror-Gesetze weiter verschärft. Künftig kann schon die bloße Absicht, einen Anschlag zu verüben, mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Strafbar sind der Aufenthalt in Terrorcamps und die Anleitung zum Bombenbasteln im Internet. Außerdem verabschiedete der Bundestag eine neue Kronzeugenregelung, die Täter zum Verrat animieren soll. Die Entschädigung für Justizopfer wurde dagegen von 11 auf 25 Euro pro Tag erhöht.

Mit den Anti-Terror-Gesetzen reagiere die Bundesregierung auf „neue Organisationsformen des Terrorismus“, erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Künftig kann bestraft werden, wer sich eine Anleitung zum Bombenbau im Internet besorgt. Ein zufälliges Surfen auf eine entsprechende Seite ist allerdings nicht strafbar. Zypries betonte, dass es sich um die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten handeln müsse, damit das Gesetz greife. Der CDU-Politiker Siegfried Kauder sprach von einer Gesetzgebung mit Augenmaß, die die Sicherheitsstruktur Deutschlands verbessere.

Mit den beschlossenen Anti-Terror-Gesetzen betritt die Bundesregierung juristisches Neuland, weil Taten schon in der Phase der Vorbereitung bestraft werden können und es auf ihre Ausführung nicht mehr ankommt. Die sogenannte Vorfeldstrafbarkeit stieß bei der Opposition auf heftige Kritik. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sprach von einer „Gesinnungsjustiz“, die der Schnüffelei Vorschub leiste. Ob ein Wecker gekauft worden sei, um sich wecken zu lassen oder den Zeitzünder einer Bombe zu basteln, entscheide sich demnächst an der politischen Gesinnung, warf sie der Regierung vor: „Die vorliegenden Gesetzentwürfe taugen nicht zu mehr Sicherheit.“

Der Grünen-Politiker Jerzy Montag sagte, die neuen Anti-Terror-Gesetze seien Ausdruck einer „Sicherheitsphobie“. Es bestehe die Gefahr, dass Errungenschaften aufs Spiel gesetzt würden, die die Bürger bisher vor der Willkür des Staates geschützt hätten. „In Deutschland soll kein Mensch für seine Absichten bestraft werden“, forderte Montag.

Heftige Kritik gab es auch an der neuen Kronzeugenregelung, nach der Täter, die bei der Aufklärung von Straftaten mitwirken oder weitere Taten verhindern, eine niedrigere, eventuell sogar gar keine Strafe bekommen. Die Ermittlungsbehörden versprechen sich davon Einblick und Zutritt zu ansonsten geschlossenen Terror-Zirkeln und zur Organisierten Kriminalität.