Die rechtsextremistische NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 1,27 Millionen Euro Strafe an den Bundestag zahlen.

Berlin - Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Das Gericht halbierte damit die ursprünglich vom Bundestag verhängte Strafe von 2,5 Millionen Euro. Die Partei hatte in ihrem Jahresbericht 2007 die Zuwendungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung nicht vollständig ausgewiesen.

Die NPD hatte gegen den Zahlungsbescheid des Bundestages geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihr teilweise recht und erachtete nur 635 677,90 Euro im Rechenschaftsbericht 2007 als falsch ausgewiesen. Laut Parteiengesetz muss die NPD den doppelten Betrag als Strafe zahlen. Der Prozessvertreter der Rechtsextremisten sagte, die Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht seien der "großen Hektik und dem Zeitdruck" geschuldet. In den entscheidenden Wochen vor Fristablauf Ende 2008 habe der zuständige Schatzmeister Erwin Kemna in Untersuchungshaft gesessen; zudem seien Unterlagen von der Polizei beschlagnahmt gewesen. Parteichef Udo Voigt schloss aus, dass eine Strafzahlung die NPD in die Pleite treibe. Allerdings mussten Gehälter ihrer Vorstände gekürzt und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen werden.