Seit Januar 2001 stehen Frauen alle Bereiche der Bundeswehr offen. Bis dahin konnten sie sich lediglich freiwillig zum Dienst ohne Waffen melden.

Seit Januar 2001 stehen Frauen alle Bereiche der Bundeswehr offen. Bis dahin konnten sie sich lediglich freiwillig zum Dienst ohne Waffen melden. Bereits in den 60er-Jahren wurden Frauen als zivile Mitarbeiterinnen bei der Bundeswehr eingestellt. 1975 wurden Frauen im Sanitätsdienst zugelassen, ab 1991 auch im Militärmusikdienst. 1996 bewarb sich die Elektronikerin Tanja Kreil um eine Stellung bei der Bundeswehr als Waffenelektronikerin, wurde jedoch abgelehnt, weil Frauen laut Artikel 12a Absatz 4 des Grundgesetzes damals keinen Dienst an der Waffe leisten durften. Tanja Kreil reichte daraufhin Klage ein und bewirkte schließlich, dass der Europäische Gerichtshof am 11. Januar 2000 die Kreil-Entscheidung traf und die rechtlichen Voraussetzungen schuf, dass in der Bundesrepublik Deutschland Frauen für den aktiven Militärdienst eingestellt werden dürfen.

Am 1. Januar 2001 traten die ersten 244 Frauen ihren Dienst als Soldatinnen des Truppendienstes bei der Bundeswehr an. Seitdem hat sich der Anteil von Frauen in der Bundeswehr kontinuierlich erhöht. Derzeit sind rund 16 300 Frauen bei der Bundeswehr (Personalstärke insgesamt: 250 000). Für Frauen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, eine Wehrpflicht gibt es im Moment nicht für sie.