Die Bundesregierung hat sich über das umstrittene Gesetz gegen Steuerhinterziehung verständigt. Zuvor hatten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) die strittigen Punkte gelöst.

Nach langem Hin und Her hat sich die Große Koalition auf ein Gesetz zum Kampf gegen Steuerflucht geeinigt. Das Kabinett will darüber am Mittwoch befinden. Die Entscheidung fiel in der regelmäßigen Runde der Staatssekretäre am Montagnachmittag. Zuvor hatten Wirtschafts- und Finanzministerium letzte Streitpunkte ausgeräumt. Es sollen nun Teile des umstrittenen Entwurfs in eine Rechtsverordnung ausgelagert werden. Sie soll erst später beschlossen werden.

Die Union hatte eine Einigung bereits am Wochenende vermeldet. Finanzminister Peer Steinbrück hatte sie jedoch am Montagmorgen dementiert und betont, er werde keine Abstriche machen. Das Gesetz soll es erschweren, über Verlagerung von Geld ins Ausland in Deutschland Steuern zu umgehen. Über Steinbrücks Pläne war wochenlang gestritten worden. Die Union hatte lange grundsätzliche Bedenken. Dem soll nun offenbar mit der Abtrennung der Rechtsverordnung Rechnung getragen werden.

Steinbrück hatte unter anderem vorgeschlagen, dass die Finanzämter Steuerpflichtigen bestimmte Vergünstigungen versagen dürfen, wenn diese Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen haben und darüber unzureichend Auskunft geben. Darüber hinaus sollen Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten über Kapitalanlagen im Ausland erweitert und Prüfungsrechte der Finanzbehörden ausgedehnt werden. Kommen Bürger diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, soll ihnen ein Bußgeld bis 5.000 Euro drohen.

Die Union im Bundestag hatte es als verfehlt kritisiert, alle Steuerzahler unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung zu stellen, nur weil sie Geschäftsbeziehungen zu bislang unkooperativen Staaten haben. Sie äußerte auch Verfassungsbedenken. Der Bund der Steuerzahler hatte kritisiert, dass das Finanzministerium den Steuerzahler in Haftung nehmen wolle, weil andere Staaten nicht kooperierten. Es sei zu befürchten, dass redlichen Steuerzahler erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten auferlegt werden sollten, nur weil sie Geschäftsbeziehungen ins Ausland unterhalten.