- Ein somalischer Staatsangehöriger, der in Kenia als mutmaßlicher Pirat vor Gericht steht, hat nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts keinen Anspruch auf deutsche Hilfe, weder auf Übernahme der Kosten eines deutschen Verteidigers nochauf konsularischen oder diplomatischen Beistand. Der Mann war im März von der Fregatte "Rheinland-Pfalz" aufgegriffen und nach Kenia überstellt worden.