Der Bundestag hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum neuen BKA-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz geht heute in den Bundesrat und soll am 1.

Berlin. Der Bundestag hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum neuen BKA-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz geht heute in den Bundesrat und soll am 1. Januar in Kraft treten. Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) kündigte ebenso wie die Grünen eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz an.

Das umstrittene BKA-Gesetz sieht in der Neufassung vor, dass Online-Durchsuchungen grundsätzlich von einem Richter genehmigt und überwacht werden müssen. Das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger blieb dagegen unverändert. Es umfasst nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete, nicht jedoch andere Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte.

Baum, der frühere Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch und der Anwalt Peter Schantz erklärten, die Verfassungsbeschwerde werde "gemeinsam mit Beschwerdeführern aus dem Bereich der Medien, der Ärzteschaft und anderen" in Kürze eingelegt.

Ein Bündnis aus Medienverbänden und -unternehmen, öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern sowie dem Presserat hat erneut an das Parlament appelliert, das BKA-Gesetz abzulehnen. Journalisten, die im Umfeld von Terroristen recherchieren, können bald gezwungen werden, dem BKA ihre Quellen offenzulegen.