Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Weg für das neue BKA-Gesetz und eine Erhöhung des Kindergeldes freigemacht. Außerdem können bis Ende der Woche die Zuwanderungsregeln für ausländische Fachkräfte abschließend von Bundestag und Bundesrat behandelt werden.

Berlin. Bei den umstrittenen neuen Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Terrorismus blieb es bei dem von der großen Koalition ausgehandelten Kompromiss. Danach ist für Online-Durchsuchungen von Computern auch in Eilfällen die Erlaubnis eines Richters nötig. Außerdem werden die Kompetenzen von Bund und Ländern klarer abgegrenzt. Bei den besonders strittigen neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr hatte sich die große Koalition bereits vor der Sitzung auf einen Kompromiss verständigt. FDP, Grüne und Linke blieben bei ihrer Ablehnung. Die von ihnen mitregierten Länder werden sich deshalb am Freitag im Bundesrat enthalten. Wenn alle SPD-Landespolitiker mitziehen, ist aber eine knappe Mehrheit gesichert. Vertreter wichtiger deutscher Medien protestieren gegen das neue Gesetz, nennen es einen "Anschlag auf die Pressefreiheit". Es sieht neben der Möglichkeit von Online-Durchsuchungen auch die Überwachung und das Abhören von Journalisten ohne konkreten Verdacht vor.

Beim Gesetz über die Zuwanderung ausländischer Fachleute (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) kam der Bund dem Vernehmen nach den Forderungen der Länder entgegen, die Hürden noch weiter zu senken, um mehr Fachkräfte zu werben. Existenzgründer sollen sich leichter in Deutschland niederlassen können. Die Summe, die sie investieren müssen, wird von 500 000 auf 250 000 Euro gesenkt. Bei den Einkommensgrenzen für Fachkräfte gibt es dagegen keine Änderung. Nach der Gesetzesvorlage der Bundesregierung soll eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wer im Jahr 63 600 Euro verdient. Bisher waren es 86 400. Die Länder wollten diese Grenze auf 53 400 Euro senken.