Nach dem Scheitern des umstrittenen BKA-Gesetzes im Bundesrat hat die Bundesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses angekündigt. Eine Kabinettsentscheidung darüber solle bereits am kommenden Mittwoch fallen, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg.

Berlin. In der Länderkammer hatte sich am Freitag weder eine Mehrheit für das Gesetz, noch eine für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ergeben. Während der Sitzung warb Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nochmals für die Annahme des Gesetzes, das auch die Online-Durchsuchung von Computern umfasst: "Die Befugnisse der Polizeibehörden müssen den technischen Entwicklungen folgen." Für den Fall, dass das Gesetz nicht zustande komme, gelte aber: "Auch auf der gegebenen rechtlichen Grundlage ist die Bundesrepublik Deutschland ein sicheres Land." Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz doch noch in der letzten Bundesratssitzung vor Weihnachten am 19. Dezember verabschiedet werden kann.

Mit dem BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalamt bei der Gefahrenabwehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung unter anderem die Rasterfahndung, die Online-Durchsuchung, die Überwachung der Telekommunikation und die Ortung von Mobilfunkgeräten ermöglicht werden. Auf Drängen des Bundesrats ist der Entwurf bereits verändert worden. So haben Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete ein Zeugnisverweigerungsrecht bekommen. Die Möglichkeit der Online-Durchsuchung ist zunächst bis Ende 2020 befristet. Eine Rasterfahndung darf auch in Eilfällen nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Gegen das BKA-Gesetz in seiner jetzigen Form sprachen sich die Länder, in denen die FDP und die Grünen an der Regierung beteiligt sind, aus. Sie fürchten eine Gefährdung der Bürgerrechte und des Datenschutzes.

FDP-Chef Guido Westerwelle reagierte auf die Entscheidung mit den Worten, die Länderkammer habe sich als "verfassungspolitisches Gewissen der Nation bewiesen". Es sei gut, dass die Zeiten vorbei seien, "wo Schwarz-Rot einen Durchmarsch gegen unser Grundgesetz und gegen die Bürgerrechte gelingen konnte". Grünen Fraktionschefin Renate Künast erklärte: "Der Bundesrat hat zu Recht die Notbremse gezogen." Schäubles Angriff auf die Demokratie und den Rest an Privatheit sei damit gescheitert.

Auch einige SPD-regierte Länder befanden den Entwurf für nicht zustimmungsfähig. Sie verlangten Nachbesserungen, zum Beispiel eine richterliche Anordnung als Voraussetzung für die Online-Durchsuchung von Computern und eine genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen BKA und Landespolizeien. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte während der Sitzung: "Wir müssen uns hüten, zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Rechte der Mitbürger in unverhältnismäßiger Weise einzuschränken." Ein Antrag von Rheinland-Pfalz zur Anrufung des Vermittlungsausschusses, der diesen Forderungen Rechnung trug, fand allerdings keine Mehrheit. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) betonte allerdings: "Wir wollen das BKA-Gesetz." Die SPD sei nicht der Bremser. Er werde aber ein Gesetz gebraucht, dass auf die neuen technischen Herausforderungen die richtige Antwort gebe.