Mehr als 30 Jahre nach dem Selbstmord der RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe sind aus Sicht der Stuttgarter...

Stuttgart. Mehr als 30 Jahre nach dem Selbstmord der RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe sind aus Sicht der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Verschwörungstheorien widerlegt. Sie hat keine Hinweise darauf, dass die drei in ihren Haftzellen in Stuttgart-Stammheim abgehört worden sind. Somit hätte auch die Polizei von dem verabredeten Selbstmord der drei in der Nacht zum 18. Oktober 1977 unmittelbar keine Kenntnis gehabt und dies verhindern können. "Wir leiten deswegen, ohne dass es einer Prüfung etwaiger Verjährungsfragen bedürfte, kein Ermittlungsverfahren ein", sagte eine Behördensprecherin am Freitag in Stuttgart.

Die Vorwürfe, es habe sich bei den Selbstmorden um einen "staatlich geduldeten Selbstmord" der inhaftierten Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) gehandelt, waren bereits 1977/1978 bekannt. Auch damals habe es keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter gegeben, hieß es in Stuttgart. Bei der erneuten Prüfung standen der Staatsanwaltschaft sämtliche Akten mit Bezug zur RAF zur Verfügung. Für ein Abhören in den Zellen spreche nichts.

Eine Überwachung der Haftzellen wäre angesichts der großen Bewegungsfreiheit, die Baader, Ensslin und Raspe innerhalb der Vollzugsanstalt hatten, sinnlos gewesen, hieß es weiter. Die Terroristen brachten sich um, nachdem ein Versuch, sie mit der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer freizupressen, gescheitert war. Schleyer wurde ermordet.