Die staatlichen Leistungen für Hartz-IV-Empfänger sind nach einer Studie der TU Chemnitz keineswegs zu niedrig. Nach Berechnungen der...

Chemnitz. Die staatlichen Leistungen für Hartz-IV-Empfänger sind nach einer Studie der TU Chemnitz keineswegs zu niedrig. Nach Berechnungen der Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Thießen und Christian Fischer reicht zur Existenzsicherung ein Betrag von monatlich 132 Euro aus. Maximal gerechtfertigt wären 278 Euro, heißt es in der Studie, die in der aktuellen Ausgabe der "Zeitschrift für Wirtschaftspolitik" veröffentlicht wurde. Scharfe Kritik kam unter anderem vom DGB und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass bei enger Auslegung ein Bedürftiger - ohne Wohn- und Energiekosten - mit 132 Euro im Monat auskommen müsste. Tabu sind in dem Fall Alkohol und Tabak. Für Freizeit, Unterhaltung und Kultur wurden lediglich ein, für Kommunikation zwei Euro veranschlagt.

Bei "weiterer Interpretation" der Ziele der Mindestsicherung wurden für diese Bereiche 14 und 46 Euro als Bedarf angenommen, auf Alkohol und Zigaretten muss nicht komplett verzichtet werden. Auch bei dieser Variante liegt der Betrag von 278 Euro aber noch deutlich unter dem Regelsatz. Die Berechnung bezieht sich auf das Jahr 2006. Damals belief sich der Regelsatz im Westen auf 345 und im Osten der Republik auf 331 Euro. Inzwischen liegt er bei 351 Euro.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte die Studie völlig indiskutabel. Hartz-IV-Experte Rudolf Martens sagte, das Ganze erinnere an die Armenfürsorge um 1900. Ein Kind würde nach diesen Berechnungen gerade einmal 79 Euro bekommen.

"Das ist in etwa der monatliche Bedarf eines Hundes in einem Tierheim." Das sei völlig absurd. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nannte die Studie einseitig, pseudowissenschaftlich und zynisch. Eine Kürzung würde die bereits jetzt zunehmende Einkommensungleichheit massiv verschärfen, hieß es in einer Erklärung des Bundesvorstandes.